- Zahlungsfrist
- f <-, -en> срок платежа
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Zahlungsfrist — Moratorium; Stundung; Zahlungsziel; Aufschub * * * Zah|lungs|frist 〈f. 20〉 Frist, innerhalb deren eine Zahlung geleistet werden muss * * * Zah|lungs|frist, die: Frist, innerhalb deren eine bestimmte Zahlung zu leisten ist. * * * Zah|lungs|frist,… … Universal-Lexikon
Zahlungsfrist — Zah|lungs|frist … Die deutsche Rechtschreibung
Zahlungsfrist für Wechsel — Wechselfrist … Universal-Lexikon
Zahlungsfrist aufschieben — stunden … Universal-Lexikon
Wechselfrist — Zahlungsfrist für Wechsel * * * Wẹch|sel|frist 〈[ ks ] f. 20〉 Frist, innerhalb deren ein Wechsel gezahlt werden muss … Universal-Lexikon
stunden — Zahlungsfrist aufschieben * * * stun|den [ ʃtʊndn̩] <tr.; hat: einen Aufschub für die Zahlung einer Schuld gewähren: jmdm. den Kredit, die Schulden, die Zinsen stunden; er hat ihm die Miete [einen Monat] gestundet. * * * stụn|den 〈V. tr.; hat〉 … Universal-Lexikon
Ziel — Schluss; Finitum; Abschluss; Zweck; Ergebnis (von); Ende; Zweck; Vorsatz; Absicht; Zielsetzung; Zielvorstellung; … Universal-Lexikon
Zahlungsziel — Moratorium; Stundung; Zahlungsfrist; Aufschub * * * Zah|lungs|ziel 〈n. 11〉 vereinbarter Zeitpunkt für die Bezahlung einer Schuld * * * Zah|lungs|ziel, das (Kaufmannsspr.): Zahlungsfrist: Z. 1 Monat (zahlbar einen Monat nach Lieferung,… … Universal-Lexikon
Zahlungsziel — Das Zahlungsziel ist eine vom allgemeinen Kaufvertragsrecht abweichende Zahlungsbedingung, durch die der Lieferant seinem Abnehmer beim Abschluss eines Kaufvertrages eine bestimmte Frist für die Bezahlung einräumt. (Zeitspanne zwischen Lieferung… … Deutsch Wikipedia
Atermoiement — (franz., spr. mŭamāng), Verlängerung der Zahlungsfrist, daher atermoyieren, die Zahlungsfrist verlängern; sich atermoyieren, mit seinem Gläubiger eine Zahlungsfrist verabreden … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bar [2] — Bar, in kursierendem Geld (Papieren oder Münzen), z. B. bare Auslagen, Bargeld etc. im Gegensatze zu andern Vermögensgegenständen; im engern Sinn auch klingende Münze im Gegensatze zu Papiergeld und Banknoten. Im Handel (franz. comptant, ital.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon